SITUATION

 

Ein bekannter Geschäftsmann aus Osteuropa bietet Beteiligungen an, die dem Auftraggeber sehr willkommen erscheinen. Der Aufsichtsrat empfiehlt jedoch eine diskrete Überprüfung der Person. 

 

PROBLEM

 

Es stellt sich eine problematische Geschäftsgebahrung und Verbindungen zur organisierten Kriminalität dar. Die Nutzung des Auftraggebers zur Geldwäsche ist nicht auzuschließen

 

AUFTRAG

 

Der Aufsichtsrat des Auftraggebers hat nun wirklich alle Entscheidungsgrundlagen um die Risiken und Nutzen gegeneinander abzuwägen.